Beitragsordnung des Fördervereins

 

§ 1

 

1.         Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus fällig. Sie sind zahlbar bis zum 31. März des Beitragsjahres durch 
            Banküberweisung oder im Bankeinzugsverfahren.

  

2.         Überweisungen und Einzahlungen haben ausschließlich auf das Konto

 

Bank:              Sparkasse Chemnitz

 

IBAN:              DE77870500003514009693

 

BIC:                CHEKDE81XXX

 

           zu erfolgen.

 § 2

 

Veränderungen in der Beitragshöhe werden den beitragspflichtigen Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben.

  

§ 3

 

Die Beitragshöhe richtet sich nach Art der Mitgliedschaft.

 

Ab dem Jahr 2017 geltenden folgende Mindest-Jahresbeiträge:

normales Mitglied (mit Stimmrecht): 12,- €

 

 

§ 4

 

Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres (Kalenderjahres) bei, so hat dieses den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.

 

 

§ 5

 

Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres (Kalenderjahres) aus, so hat dieses keinen Erstattungsanspruch auf den schon bezahlten Jahresbeitrag.

 

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Beitragsordnung des Fördervereins
Beitragsordnung des Fördervereins ab 201
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