Bildungsempfehlung Klasse 4

Die Erteilung der Bildungsempfehlung in Klasse 4 ist geregelt im § 34 des Sächsischen Schulgesetzes:

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn

1. der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und

2. die Grundschule aufgrund des Lern- und Arbeitsverhaltens des Schülers, der Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung pädagogisch einschätzt, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.

In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, auch ein Kind mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule am Gymnasium anzumelden. Dazu wird durch das Gymnasium ein Beratungsgespräch und eine schriftliche Leistungserhebung durchgeführt.

Den Termine für das Gespräch und die Leistungserhebung erhalten Sie vom Gymnasium.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch in einem Flyer "Die Bildungsempfehlung"