Auszug aus §34 Sächsisches Schulgesetz
(1) Über den Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule. Die Grundschule berät die Eltern über die für den Schüler geeignete Schulart und gibt in der Klassenstufe 4 eine schriftliche Bildungsempfehlung. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn
1. der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und
2. die Grundschule aufgrund des Lern- und Arbeitsverhaltens des Schülers, der Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung pädagogisch einschätzt, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Zusätzlich ist zu beachten:
Personensorgeberechtigte von Schülern der Klassenstufe 4 mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Bei der Anmeldung ist ein Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Termin für die Anmeldung in diesem Schuljahr: bis zum 08.03.2019
Über das weitere Verfahren werden Sie dann vom Gymnasium Ihrer Wahl informiert.